- Geschrieben von Cindy Ziegner
Zum letzten Ausbildungsdienst nahmen die Stadtteilfeuerwehren Oberstadt und Unterstadt an einer Verkehrsteilnehmerschulung teil.
Auf einer Einsatzfahrt benutzen wir zwar das Sonder- und Wegerecht, trotzdem müssen wir in solchen Situationen viele Dinge beachten. Das Verhalten im Straßenverkehr ist mit Blaulicht und Martinhorn immer eine besonders herausfordernde Situation für die Fahrer.
Herr Schubert, von der Fahrschule Schubert in Glauchau, präsentierte uns unter Anderem Neuerungen von Gesetzen und Vorschriften im Straßenverkehr.
Zum Beispiel wurden die Bußgelder bei Verstoß gegen den § 38 Absatz 1 StVO erhöht (siehe Bild). Dieser sagt: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“. Denn es kann einem Verletzten eventuell das Leben kosten, wenn das Einsatzfahrzeug durch andere Verkehrsteilnehmer behindert wird und somit nicht schnell genug am Einsatzort ankommt.
Herr Schubert zeigte den Kameraden auch besondere Schwerpunkte in unserer Stadt. An einigen Kreuzungen sind die Regelungen nicht auf den ersten Blick erkennbar. Auch werden manche durch die Verkehrsteilnehmer nicht als solche wahrgenommen.
Diese Verkehrsteilnehmerschulung wird bei der Feuerwehr Glauchau in der Regel alle zwei Jahre durchgeführt. Das dabei aufgefrischte Wissen kommt uns nicht nur im Rahmen der Tätigkeiten im Feuerwehrdienst zu Gute.
Herr Schubert schult die Verkehrsteilnehmer im Schulungsraum der Stadtteilfeuerwehr Oberstadt.
Die neuen Bußgelder bei Verstoß gegen § 38 (1) StVO.
- Zugriffe: 2355