- Geschrieben von Bernd Spatzier
Erstmals wurden zur Bekämpfung des Feuers im Mai 1640 im 31. Artikel der Glauchauer Polizeiordnung allgemeine Bestimmungen zur Verhütung von Feuerausbrüchen erlassen. Der Artikel 32 dieser Ordnung legt fest:
"Der Rath zu Glaucha soll 3 Wassereimer auf Schleifen, 6 Leitern, 6 Feuerhaken und 12 lederne Eimer, und jeder Bürger für sein Haus halbsoviel Eimer als Gebäude darauf hat, binnen 4 Wochen von dato an in Vorrath anzuschaffen..."
In der Chronik der Stadt Glauchau bis 1882 heißt es dazu:
"Die Löschgerätschaften der Stadt Glauchau waren, wie wir hieraus ersehen, recht dürftig und ungenügend. Das Hauptlöschmittel war, wie vor dem Aufkommen der Spritzen, allenthalben der Feuereimer, der "durch der Hände lange Kette" flog, um dann ins Feuer ausgegossen zu werden. Die Ledereimer wurden von Zeit zu Zeit mit Anschlitt eingeschmiert. Die großen Fässer standen und sogen. Schleifen jederzeit gefüllt neben den öffentlichen Röhrkästen und Brunnen."
Eine ausführliche "Feuer-Ordnung" bei der Stadt Glauchau wurde von der "gräflich Schönburgischen Gesamtregierung" 1717 erlassen. Sie unfaßte 48 Artikel.
Der größte Fortschritt, der nach dieser Feuerordnung im Feuerlöschwesen Glauchaus erreicht wurde, war die Beschaffung "zweier Feuerspritzen". Obwohl sie sicher noch sehr ungenügend gewesen sein müssen, waren sie jedoch der Beginn einer neuen Zeit in der Geschichte des Feuerlöschwesens.
Für 200 Taler kaufte der Rat 1733 die erste "große Feuerspritze" für die innere Stadt.
1752 erkauften sich die Bewohner des Wehrdigts aus eigenen Mitteln eine große Spritze und das dazugehörige Gerät.
1763 erbaute die Stadt das erste Spritzenhaus (am "Kleinen Born") auf dem Schloßplatz.
Wiederholt (1772 und 1784) wurden die Feuerordnungen geändert. Trotzdem verfiel das Feuerlöschwesen immer mehr. Grund dafür war besonders der Umstand, daß sich in den Handwerkerzünften, die damals das beste beim Löschen von Bränden leisteten, mehr und mehr Aufgaben, Zielstellungen und Bedeutungen wandelten.
Die Vorschriften der uralten Feuerwehrordnungen waren ungenügend und wurden von den Bürgern nur widerwillig befolgt.
Ein neuer Aufschwung in das Feuerlöschwesen kam auf, als die 1846 unter Bürgermeister Pfotenhauer erlassene Feuerordnung "eine Pflichtfeuerwehr für sämtliche gesunde Bürger und männliche Einwohner" vom 18. bis 50. Lebensjahr festsetzte. Die Schaffung der Pflichtfeuerwehr war ein bedeutender Fortschritt, konnte doch die durch eine Verordnung des Grafen Ludwig geschaffene Bürgergarde, welche die Feuerwehrpflicht der im Verfall begriffenen Zünfte mit übernehmen mußte, nicht den Rückgang des Feuerlöschwesens aufhalten.
Erster Kommandant der Pflichtfeuerwehr war der Druckereibesitzer Bernhard Kuhn.
Dieser teilte die Feuerwehr in vier Abteilungen auf:
- das Löschkorps
- die Arbeitskompagnie
- die Rettungsschar und
- die Wachtschar.
Mit der Entwickklung der Turnerschafften übernahmen Turner die Aufgaben der Plichtfeuerwehr, die sich, nachdem der Turnverein wegen revolutionärer Betätigung aufgelöst worden war, zu einer regelrechten Turnerfeuerwehr entwickelten.
Nachfolger von Bernhard Kuhn war der Advokat Theodor Golle, der am 13. Februar 1851 zum Feuerlöschdirektor und Feuer-Polizei-Kommisar ernannt wurde. Theodor Golle hatte sich auch 1860 mit der Gründung des "Krankenunterstützungs- und Sterbekassenvereins" der Glauchauer Feuerwehr verdient gemacht und sich so einen bleibenden Namen geschaffen.
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